Marketing

Wen darf ich eigentlich noch anschreiben ? Darf ich auf Adresspools zugreifen, darf ich alte Emailverteiler reaktivieren ??

Das ist eine kniffelige Frage, es kommt in erster Linie darauf an, woher sie die Adressen haben und ob Sie früher schon rechtskonform Newletter verschickt haben. Wichtig ist das so genannte „Double opt-in“ Bei dem der Adressat bestätigt , das er den Newsletter auch haben möchte. Beachten sie beim Versand auch die Datenschutzrichtlinien. Absolutes No Go ist, einfach alle Empfänger in die „An“ Zeile einzutragen. Eine weitere kniffelige Frage ist, ob man eine Emailadresse deaktiviert oder löscht, wenn ein Empfänger keine Nachrichten von Ihnen erhalten möchte.

admin

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